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Deklarationspflicht für Lebensmittel im Offenverkauf und Online-Handel

Paar vor Lebensmittel-OffenthekeMit Ablauf der Übergangsfrist der neuen Lebensmittelgesetzgebung müssen Unternehmen ab dem 1.05.2018 beim Verkauf von Lebensmitteln an der Offentheke oder in Online-Shops über Inhaltsstoffe, Allergene, Zutaten, und im Offenverkauf zudem zusätzlich über die Herkunft der Produkte informieren.

  • Die neue Lebensmittelinformationsverordnung und die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung sind eine grosse Herausforderung für die Schweizer Lebensmittelindustrie. Von der neuen und erweiterten Informationspflicht sind unter anderem alle Arten von Online-Shops, Grosshandelsunternehmen, Importeure, Ladengeschäfte mit Offenverkauf, Restaurants, Kliniken und Heime betroffen. Für einige Anbieter ist dabei die Deklaration von Produkt-Stammdaten, für andere wiederrum die chargengenaue Herkunftsdeklaration verpflichtend. In einem Comestibles-Geschäft muss beispielsweise der Produkt- und Herstellername eines Fisches sowie seine Herkunft und Fangzone deklariert werden. Von einer Online-Drogerie dagegen wird die vollständige Deklaration von Nährwerten, Inhaltsstoffen und Allergenen der angebotenen Produkte verlangt. All diese Informationen müssen den Konsumenten bereits vor dem Kauf vorliegen.
    GS1 Schweiz kann Sie hier mit Standards, Stammdaten- und Rückverfolgbarkeitslösungen sowie Beratung unterstützen. Die gesammelten Vorgaben durch das BLV finden Sie hier.

 

 

 

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