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Neue GTIN Vergaberegel

Die Wiedervergabe einer bereits einmal verwendeten Global Trade Item Number (GTIN) ist ab dem 1.1.2019 nicht mehr systemkonform. Nachdem die Neuvergabe von GTINs im Gesundheitswesen und im Bahnsektor bereits seit längerer Zeit untersagt ist, gilt diese Regel nun auch für alle anderen Einsatzbereiche der Artikelidentifikation mittels GTIN.

Bereits seit 2017 ist die «GTIN Non-Reuse»-Regelung Bestandteil der Allgemeinen GS1 Spezifikationen. Bisher war die Wiedervergabe einer GTIN nach einer Sperrfrist von mindestens vier Jahren möglich. Dies ist nun ab dem 1.1.2019 nicht mehr zulässig.

Viele Ihrer Handelspartner führen die Identifikation und die Stammdaten von nicht mehr erhältlichen Produkten häufig einfach weiter. Wird eine bereits vergebene GTIN dann für ein neues Produkt wiederverwendet ist die Eindeutigkeit nicht mehr gewährleistet. Es kommt zwangsweise zu Verwechslungen und Problemen bei der Bestellung und Verwaltung.

Eine Studie von GS1 zeigt, dass der Einfluss der neuen Regelung auf die Kapazität der Identifikationsschlüssel in den nächsten Jahrzehnten minimal ist. Engpässe bei der Verfügbarkeit von neuen GTINs sind keine zu befürchten.

Im ersten Quartal 2019 wird GS1 zur Unterstützung ihrer Mitglieder eine «GTIN-Registry» (GS1 Cloud) zur Verfügung stellen. Dort können einmal vergebene Artikelidentifikationen mit ein paar vordefinierten Merkmalen des Produkts erfasst und vom Hersteller verwaltet werden. So kann einerseits einfach geprüft werden, ob GTINs vergeben und gültig sind. Andererseits wird die Verwaltung der eigenen Artikelnummern für viele Unternehmen bedeutend einfacher.

Die detaillierten Regeln zur GTIN-Vergabe und weitere Informationen finden sie auf der Webseite von GS1 Switzerland. Für Fragen rund um das Thema GTIN-Vergabe steht Ihnen das Admin & Supportteam von GS1 Switzerland gerne zur Verfügung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 058 800 72 00.

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