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Mit trustbox die gelockerte Deklarationspflicht bei Lebensmitteln umsetzen

Die Coronakrise führt dazu, dass gewisse Zutaten und Verpackungsmaterialien in der Lebensmittelindustrie fehlen und ersetzt werden müssen. Deshalb stimmen die Angaben auf der Verpackung bei gewissen Lebensmitteln nicht mehr mit dem Inhalt überein. Um die Verfügbarkeit dieser Produkte zu sichern und Food Waste vorzubeugen, lockert der Bundesrat befristet die Deklarationspflicht bei Lebensmitteln.

Am 16. April 2020 verabschiedete der Bundesrat eine Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) und toleriert ab sofort während sechs Monaten Abweichungen der Angaben auf der Verpackung vom tatsächlichen Inhalt des Lebensmittels.
Bedingung ist, dass die betroffenen Lebensmittel mit einem roten Aufkleber versehen werden, der auf eine Internetseite verweist. Auf dieser muss leicht auffindbar informiert werden, welche Angabe auf dem Lebensmittel (Zusammensetzung, Herkunft der Zutaten und Herstellungsmethode) von den Tatsachen abweicht und warum.
Nur durch den Einsatz eines standardisierten Systems und eines einheitlichen roten Aufklebers können die Ziele des Bundes hinsichtlich der Information von Konsumentinnen und Konsumenten erreicht werden.

trustbox kostenlos für Neukunden
Mit der Nutzung von trustbox von GS1 Switzerland kann jedes Schweizer Unternehmen in der Lebensmittelindustrie die geänderte Deklarationspflicht ohne zusätzliche Kosten und mittels eines einheitlichen, schweizweit etablierten und einfach zu bedienenden Systems erfüllen. Die Information von Konsumentinnen und Konsumenten wird dank der kostenlosen App noch zusätzlich vereinfacht.
Um die Schweizer Lebensmittelindustrie in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen, erlässt der Fachverband Neukunden, die trustbox explizit für die Umsetzung der gelockerten Deklarationspflichten benötigen, die Nutzungsgebühr für die vom Bundesrat beschlossenen sechs Monate vollständig.

Kostenlose Druckvorlage für Aufkleber
GS1 Switzerland stellt den trustbox-Kunden verschiedene Druckvorlagen für den obligatorischen roten Aufkleber zur Verfügung, der auf den betroffenen Produkten oder an den Regalen angebracht werden kann. Dadurch können Konsumentinnen und Konsumenten schnell und einfach über abweichende Inhalte informiert werden. GS1 Switzerland empfiehlt allen Schweizer Unternehmen der Lebensmittelindustrie die Nutzung von trustbox und die Publikation aller Lebensmittel auf der Plattform. Dadurch können sie kurzfristig auf Änderungen von Produktenangaben reagieren und so die Konsumentinnen und Konsumenten zeitnah darüber informieren.

Mehr Informationen: https://www.trustbox.swiss/corona

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