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Bis zu 10 500 Franken für eine höhere Fachprüfung

Bis zu 10 500 Franken für eine höhere FachprüfungAb 2018 regelt der Bund die Weiterbildungsfinanzierung neu. Wer eine eidgenössische Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung anstrebt, erhält eine direkte Förderung vom Bund. Allerdings kann man das Geld in der Regel erst nach der Prüfung beantragen.

Wer sich mit einem Kursbesuch auf eine eidgenössische Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung vorbereitet, erhält ab 2018 schweizweit eine einheitliche finanzielle Unterstützung vom Bund. Bei einer Berufsprüfung beläuft sich der Bundesbeitrag auf maximal 9500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung sind es bis zu 10 500 Franken. Der Bund übernimmt jeweils bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kurs- gebühren. Das geht aus Informationsunterlagen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hervor.
Mit dem neuen Finanzierungsmodell will der Bund die Absolvierenden finanziell entlasten und so einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen. Die Schweiz ändert damit das bisherige Fördersystem: Bisher zahlten die Kantone Beiträge direkt an die Kursanbieter. Künftig erhalten die Absolvierenden selbst das Geld, weshalb man auch von einer «subjektorientierten Finanzierung» spricht. Am 15. September 2017 beschloss der Bundesrat die entsprechende Änderung der Berufsbildungsverordnung. Damit der Effekt jedoch nicht verpufft, muss sich die Wirtschaft wie bisher an den Weiter- bildungskosten ihrer Angestellten beteiligen oder sie zeitlich entlasten. Nur so kommt die finanzielle Unterstützung voll und ganz den Absolvierenden zugute.

Der Kurs darf nicht schon kantonal subventioniert werden
Wer nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung absolviert oder einen vorbereitenden Kurs besucht, der nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat, kann die neuen Bundessubventionen beantragen. Das Geld wird in der Regel erst nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung ausbezahlt. Das schafft eine Abgrenzung zur berufsorientierten Weiterbildung, die teilweise ebenfalls in vorbereitenden Kursen stattfindet, wobei diese mit einem Kurs- oder Branchenzertifikat abgeschlossen werden. In Ausnahmefällen ist eine Auszahlung von Teilbeträgen vor dem Ablegen der eidgenössischen Prüfung möglich. Zudem darf der Kurs nicht schon von kantonalen Subventionen profitiert haben. Auch für eidgenössisch anerkannte Kurse von höheren Fachschulen gibt es keine Förderung, weil diese flächendeckend durch die Kantone erfolgt.
Unter den neuen Rahmenbedingungen erstattet der Bund den Absolvierenden anerkannter Kurse 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurück, jedoch nicht mehr als den festgelegten Maximalbetrag. Als anrechenbar gilt derjenige Teil des Kurses, der unmittelbar der Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung dient. Vom Kursanbieter bereitgestellte Lehrmittel sind eingeschlossen, ebenso im Kurspreis enthaltene Gebühren für Modulprüfungen. Die Kosten für Verpflegung, Anreise, Übernachtungen, Diplomfeier sowie weitere Kosten, die nicht direkt mit dem Inhalt der Prüfung zusammenhängen, werden hingegen nicht subventioniert.

Eine Ausnahme für Geringverdiener
Folgende zwei Beispiele verdeutlichen die Berechnung der möglichen Subventionen:
•    Lara bereitet sich auf eine Berufsprüfung vor und besucht einen Kurs, der 12 000 Franken kostet. Sie hat Anspruch auf einen Bundesbeitrag von 6000 Franken, was 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren entspricht.
•    Thomas strebt eine höhere Fachprüfung an und besucht dafür zwei vorbereitende Kurse. Die anrechenbaren Kurskosten belaufen sich auf 23 000 Franken. Thomas erhält nun den maximal möglichen Bundesbeitrag von 10 500 Franken.
Unter gewissen Bedingungen können Förderbeiträge aber auch schon während des Kursbesuchs ausgezahlt werden. Das gilt für Antragsteller, die laut der letzten Steuerveranlagung weniger als 88 Franken direkte Bundessteuer bezahlt haben. Zudem muss man die eidgenössische Prüfung innerhalb von fünf Jahren absolvieren. Geschieht das nicht, muss man die Fördergelder zurückzahlen.

GS1 Schweiz bietet drei geförderte Kurse an
Die Bedingungen, unter denen der Bund für einen Kursbesuch einen Finanzierungsbeitrag leistet, lassen sich kurz zusammenfassen.
•    Der Kurs steht auf der vom SBFI geführten Liste der vorbereitenden Kurse, die hier abrufbar ist: www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege.
•    Der/die Absolvierende muss die Kursgebühren persönlich bezahlen.
•    Alle Rechnungen und Zahlungsbestätigungen müssen auf den Namen des/der Absolvierenden lauten.
•    Der/die Absolvierende muss die Prüfung ablegen. Der Subventionsanspruch besteht allerdings unabhängig vom Prüfungserfolg. Zum Zeitpunkt der Prüfung muss der/die Absolvierende den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
GS1 Schweiz bietet derzeit drei Weiterbildungslehrgänge an, für die solche Subventionen beantragt werden können. Sie dauern alle jeweils drei Semester. Der Vorbereitungslehrgang auf die Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis Logistikfachmann/-frau. ist einer davon. Logistikfachleute übernehmen Funktionen als Sachbearbeitende oder im unteren Kader und arbeiten in Projekten mit. Sie fokussieren dabei auf einen oder mehrere Logistik- Teilprozesse, übernehmen jedoch vor allem operative Aufgaben.

Anträge ab 2018 über das SBFI- Onlineportal möglich
Ferner kann man sich mit einem Kurs von GS1 Schweiz auch auf die höheren Fachprüfungen zum eidgenössischen Diplom als Logistikleiter/in oder Supply Chain Manager/in vorbereiten. Mit einem eidgenössischen Diplom als Logistikleiter/in übernimmt man Führungs- und Leitungsaufgaben und wird mit komplexen Fragestellungen aus der inner- und überbetrieblichen Logistik betraut. Als Supply Chain Manager/in ist man für Projekt- und Führungsaufgaben im Supply Chain- und Demand Management qualifiziert und kann auch die Entwicklung und Umsetzung entsprechender Konzepte leiten.

Das Verfahren zur Erlangung der Bundessubventionen umfasst drei Schritte. Ab dem Jahr 2018 stellt das SBFI dafür ein Onlineportal zur Verfügung. Dort registriert man sich nach Ablegen der entsprechenden eidgenössischen Prüfung und macht alle relevanten Angaben zu Person, Kurs und Prüfung. Anschliessend lädt man Rechnungen und Zahlungsbestätigungen für die besuchten Kurse hoch. Schliesslich lädt man die Prüfungsverfügung hoch, welche die Prüfungsträgerschaft ausstellt. Anschliessend prüft der Bund die gemachten Eingaben und die Unterlagen. Wenn sie den Voraussetzungen entsprechen, wird der Bundesbeitrag ausgezahlt.

Alexander Saheb

Weiterführende Links
Informationen zu den neuen Bundesbeiträgen und Liste aller subventionsberechtigten
Kurse: www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege
Verzeichnis der eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen: www.bvz.admin.ch
Das Onlineportal zum Einreichen von Subventionsanträgen wird erst Anfang 2018 aufgeschaltet.

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