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Den Weg zur eidgenössischen Prüfung ebnen

Den Weg zur eidgenössischen Prüfung ebnenDie höhere Berufsbildung wird künftig direkt gefördert: Wer einen Kurs in Richtung eidgenössischer Prüfungen macht, erhält ab 2018 einen Grossteil der Kosten ersetzt. Was man sich davon erhofft, schildert Rémy Hübschi, Leiter der Abteilung Höhere Berufsbildung beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.

GS1 network: Der Bund gibt mehr Geld für die höhere Berufsbildung aus. Wieso?
Rémy Hübschi: Die Schweiz braucht mehr hoch qualifizierte Fachkräfte. Für deren Qualifikation spielt die höhere Berufsbildung eine wichtige Rolle: Sie vermittelt Wissen und Kompetenzen besonders nahe an den Bedürfnissen der Berufspraxis. Ausserdem schafft der Bund mit der neuen Finanzierungsregelung mehr Gerechtigkeit auf der tertiären Bildungsstufe. Im Vergleich zu den Hochschulen erhält die höhere Berufsbildung bisher nur wenig öffentliche Mittel.

Die höheren Fachschulen zählen auch zu den Trägern der höheren Berufsbildung. Profitieren Absolvierende dieser Bildungsgänge ebenfalls vom neuen Finanzierungsmodell?
Für die eidgenössisch anerkannten Bildungsgänge der höheren Fachschulen haben die Kantone eine flächendeckende Finanzierungslösung umgesetzt. Deshalb werden sie nicht vom neuen Programm erfasst. Dieses erfasst nur Kurse, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten.

Was genau sind eidgenössische Prüfungen?
Dazu zählen die Berufsprüfungen und die höheren Fachprüfungen. Sie machen den Koch zum Chefkoch, die Kauffrau zur Treuhänderin, den Metallbauer zum Metallbaumeister oder die Informatikerin zur ICT-Managerin.

Mit wie viel Geld können die Absolvierenden rechnen?
Der Bund übernimmt 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren bis zu einem Maximalbetrag. Bei der Berufsprüfung beträgt dieser 9500, bei der höheren Fachprüfung 10 500 Franken.

Für wen sind diese Bundesbeiträge vorgesehen?
Die Absolvierenden müssen Kurse belegen, die auf der vom SBFI geführten Liste der vorbereitenden Kurse stehen. Sie müssen die Kursgebühren selber bezahlen und zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben. Der Anspruch auf Unterstützung besteht aber erst, nachdem die Prüfung abgelegt worden ist. Allerdings kann man seinen Anspruch auf Unterstützung auch dann geltend machen, wenn man die Prüfung nicht bestanden hat.

Was machen Personen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht so lange auf die Unterstützungszahlung warten können?
Wer pro Jahr weniger als 88 Franken direkte Bundessteuer bezahlt, kann bereits während des Kursbesuchs Teilbeiträge beantragen. Das geht für jeweils angefallene Kursgebühren von mindestens 3500 Franken. Wird die Prüfung aber nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgelegt, muss das Geld zurückbezahlt werden. Allerdings gibt es Finanzierungsmöglichkeiten neben der neuen Bundeslösung. Die Berufsverbände und die Arbeitgeber sind gefordert, entsprechende Lösungen zu schaffen. Ausserdem können die Kantone Darlehen sprechen.

Die Arbeitgeber haben ihre Angestellten bisher oft bei der Vorbereitung auf die eidgenössischen Prüfungen unterstützt. Wälzt die Wirtschaft diese Kosten jetzt auf den Bund ab?
Ich hoffe, dass das nicht geschieht. Mit der neuen Finanzierung wollen wir die Absolvierenden finanziell entlasten und einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen. Deshalb erwarten wir, dass sich die Arbeitgeber wie bisher engagieren und sich an den Weiterbildungskosten ihrer Angestellten beteiligen oder sie zeitlich entlasten. Das sind Massnahmen mit dem Ziel der Talentförderung und der Mitarbeiterbindung. Sonst verpufft der politisch gewollte Effekt.

Die Fragen stellte Alexander Saheb.

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