Logo
Diese Seite drucken

Folgenreiche EU-Verordnung

Tick tack – die Uhr tickt. Bald werden Änderungen des EU-Lebensmittelrechts für die Hersteller verbindlich – mit weitreichenden Konsequenzen, auch für die Schweiz.

 

(mo) Betroffen hiervon sind die Schweizer Firmen, die in den EU-Raum exportieren. Das neue EU-Kennzeichnungsrecht, die Entwicklungen im Bereich Zusatzstoffrecht sowie die Vorschriften bezüglich Health Claims (gesundheitsbezogene Angaben) stellen hohe Anforderungen an die Unternehmen. Besonders relevant sind die neuen Vorschriften betreffend den Fernabsatz von Lebensmitteln. Die Zeit drängt, denn Teile der Änderungen gelten bereits ab 2014.

Auch Webshops müssen kennzeichnen
Hier kommt nun der Artikel 14 der neuen Verordnung 1169/2011 ins Spiel. Er betrifft den Verkauf vorverpackter Lebensmittel im Fernabsatz. Darunter versteht der europäische Gesetzgeber den Handel mit vorverpackten Lebensmitteln, die durch den Einsatz von Fernkommunikationstechniken zum Verkauf angeboten werden. Konkret schliesst diese Definition den Verkauf vorverpackter Lebensmittel über das Internet, zum Beispiel in Webshops, ein. Der Clou: Die verpflichtenden Produktangaben – mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeits- und des Verbrauchsdatums – sind nun auch im Fernabsatz verfügbar zu machen, und zwar vor Abschluss des Kaufvertrags. Möglich ist dies direkt mittels Anzeige über elektronische Medien oder durch andere geeignete Mittel. Etwaige Kosten für selbige dürfen den Verbrauchern nicht in Rechnung gestellt werden. Im Übrigen sind das Mindesthaltbarkeits- sowie das Verbrauchsdatum spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung anzugeben.

Die Zeit läuft
Die Ende 2011 erlassene Verordnung gilt ab dem 13. Dezember 2014 in weiten Teilen verbindlich. Einige Produkte sind jedoch schon ab dem 01. Januar 2014 entsprechend verordnungskonform zu kennzeichnen. Glücklicherweise wurden grosszügige Übergangsmassnahmen beschlossen, welche die Brisanz dieser Änderungen für einen Teil der Produzenten vermutlich relativieren. Diese im Artikel 54 festgelegten Massnahmen ermöglichen so auch noch nach dem 13. Dezember 2014 den Verkauf von Produkten, die vor einem jeweils genau definierten Stichtag in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden – und zwar bis zur Erschöpfung ihres Bestands. Der maximal festgelegte Stichtag ist übrigens der 13. Dezember 2016. Trotz dieser Übergangsfristen dürften die Änderungen in der Praxis bedeuten, dass viele Absatzkanäle schon bald auch aus gesetzlichen Gründen hohe Anforderungen an die Qualität der mit den Produkten verbundenen Daten stellen werden. Die Lebensmittelunternehmen müssen Wege finden, diese Bedürfnisse effektiv erfüllen zu können.

Trusted Source of Data dank GS1
Genau mit diesem Thema setzen sich die Experten von GS1 System seit Jahren auseinander. Sie verfügen – nicht zuletzt aufgrund ihrer weltweiten Vernetzung – über fundiertes Fachwissen. Mit seiner Teilnahme am globalen Projekt «GS1 Trusted Source of Data», in dem der Austausch von vertrauenswürdigen Daten als Prototyp getestet wird, möchte der Fachverband seinen Mitgliedern die Möglichkeit bieten, ihren Partnern in den Versorgungsketten korrekte und gesicherte Produktdaten zur Verfügung stellen zu können. Die diesjährige GS1 Systemtagung (Nachfolgeveranstaltung der beliebten CommID) bietet eine gute Gelegenheit, neueste Informationen zum Thema Trusted Source of Data aus Expertenhand einzuholen.

Michel Ottiker

Weitere Informationen

GS1 Schweiz
Michel Ottiker
Senior Consultant GS1 System
Länggassstrasse 21
CH-3012 Bern
Tel. +41 (0)58 800 72 32 (direkt)
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

7. Wädenswiler Lebensmittelrechts-Tagung

Die diesjährige Auflage widmete sich den Entwicklungen im Lebensmittelrecht der EU, insbesondere dem Kennzeichnungsrecht, dem Zusatzstoffrecht und den Health Claims sowie deren Einfluss auf das Schweizer Lebensmittelrecht. Eine Zusammenfassung der Referate steht hier zur Verfügung.

EU-Verordnung 1169/2011

Der Originaltext ist hier einsehbar.

 

Template by Joachim Heldt.