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«Online publizierte Stammdaten müssen vertrauenswürdig sein.»

Michel Ottiker, Senior Consultant bei GS1 Schweiz: «Gerade bei Lebensmitteln wollen wir die Verantwortlichkeit bezüglich des Ursprungs vertrauenswürdiger Daten im Internet und über den mobilen Datenverkehr klar regeln.»Bald könnte es zum Standard werden: Stammdaten von Konsumgütern sind überall und jederzeit abrufbar. Kritische Konsumenten und neuerdings der EU-Gesetzgeber leisten dieser Entwicklung Vorschub. Im Interview mit GS1 network erklärt Michel Ottiker, Senior Consultant bei GS1 Schweiz, weshalb mit einer gemeinsamen Trusted-Source-of-Data-Datenbank wieder Vertrauen in den «wilden» Datenverkehr geschaffen werden könnte.

GS1 network: Weshalb hat GS1 Schweiz eine Arbeitsgruppe zum Thema Trusted Source of Data (TSD) ins Leben gerufen?
Michel Ottiker: Es sind verschiedene Gründe. Der Markt ist mit einer neuen und kritischen Generation von Konsumenten konfrontiert, die das Bedürfnis äussern, möglichst viele Informationen über ein Produkt auf elektronischem Weg zu beschaffen. Diese besorgen sie sich aber meist aus unzuverlässigen Quellen, da keine Alternativen angeboten werden. Zudem sind wir mit neuen gesetzlichen Anforderungen aus dem EU-Raum konfrontiert: Auf Ende 2014 wird die neue Lebensmittelinformationsverordnung der EU (1169/2011) in Kraft treten, die verpflichtende Bestimmungen über den «Fernabsatz von Lebensmitteln» enthält.

Welche konkreten Auswirkungen hat diese Verordnung für den Onlinehandel mit Lebensmitteln?
Artikel 12 dieser EU-Verordnung verlangt ausdrücklich, dass alle verpflichtenden Informationen über Lebensmittel – wie die Nährwertdeklaration, Zutaten inklusive Inhaltsstoffe, die allergen wirken können, Nettofüllmenge usw. – vor dem Kaufakt dem Onlinebesteller am Bildschirm angezeigt werden müssen. Die neue Bestimmung hat auch Auswirkungen auf die Schweiz. Unser Land ist bekanntlich verpflichtet, technische Handelshemmnisse gegenüber Handelspartnern wie der Europäischen Union abzubauen. Um diesen Bestimmungen zu entsprechen, müssen Instrumentarien gefunden werden, wie sich die Stammdaten der Industrie fehlerfrei und zuverlässig auf Onlineversandhandelsplattformen anzeigen lassen.

GS1 Schweiz kann als Verein seinen Mitgliedern aber nicht vorschreiben, mit welchen Mitteln und Partnern sie dieser Verpflichtung nachkommen sollen. Wieso sollen Markeninhaber beim Trusted-Source-of-Data-Projekt von GS1 mitmachen?
Natürlich kann jeder Markeninhaber Business-to-Consumer-Informationen (B2C) auch bilateral mit den Stellen austauschen, die detaillierte Produktinformationen elektronisch benötigen. GS1 bietet den Mitgliedern einfach eine pragmatische und preiswerte Lösung an, mit der Produktdaten weltweit ausgetauscht werden können, wobei man die Daten nur einmal einspeisen muss. Die GS1 Trägerschaft des TSD-Datenaggregators gewährleistet, dass die sensiblen Daten aus vertrauenswürdigen Quellen stammen.

Grosse Unternehmen aus Industrie und Handel tauschen Stammdaten über standardisierte Datenpools (GDSN) heute schon automatisiert aus. Inwiefern sind diese Akteure vom TSD-Pilotprojekt betroffen?
Bis anhin wurden diese Datenpools in erster Linie verwendet, um logistische Business-to-Business-Informationen auszutauschen. Aus Erfahrung wissen wir auch, dass für KMU technische und finanzielle Hürden bestehen, ihre Daten über dieses globale Netzwerk kompatibler GS1 Datenbanken zur Verfügung zu stellen. Gerade im Fall der Schweiz ist es deshalb sehr wichtig, die Hürden für den Zugang speziell zu einer B2C-Lösung möglichst tief zu halten. Momentan wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die GDSN-Datenpools B2C-tauglich zu gestalten. Für GS1 ist es zentral, etablierte Implementationen und die damit verbundenen Prozesse nicht zu duplizieren. Falls also ein Unternehmen heute mithilfe eines GDSN-Datenpools seine vermutlich mehrheitlich auf Business-to-Business ausgerichteten Produktstammdaten austauscht, wird es diese auch für den B2B2C-Kanal zur Verfügung stellen und damit die TSD-Datenbank bestücken können.

«Beim Einspeisen der Stammdaten in die TSD-Datenbank muss grundsätzlich dieselbe Sorgfalt aufgebracht werden, wie dies beim Etikettieren physischer Produktverpackungen auch der Fall sein sollte.»

Wer haftet, wenn trotz grosser Sorgfalt fehlerhafte Angaben – beispielsweise bezüglich allergener Stoffe – in die TSD-Datenbank gelangt sind?
Der Datenbereitsteller. Beim Einspeisen der Stammdaten in die TSD-Datenbank muss grundsätzlich dieselbe Sorgfalt aufgebracht werden, wie dies bei der Etikettierung physischer Produktverpackungen auch der Fall sein sollte.

Fehlerhafte Daten – aus Flüchtigkeitsfehlern entstanden – können rasch entfernt werden?
Ja. Alle Datenverwerter werden vertraglich dazu verpflichtet, die Daten höchstens 24 Stunden zu speichern und danach (falls eine Anfrage an sie erfolgt) wiederum die aktuelle Version aus der TSD-Datenbank zu beziehen.

Viele Konsumenten misstrauen grundsätzlich den Produktinformationen von Industrie und Handel und verlassen sich auf die Angaben «unabhängiger» Startup-Firmen wie Codecheck usw. Will GS1 diese freien Informationsanbieter in die Schranken weisen, oder ist eine Kooperation der TSD mit ihnen denkbar?
Wir wollen die Verantwortlichkeit bezüglich des Ursprungs vertrauenswürdiger Daten auch im Internet und über den mobilen Datenverkehr – beispielsweise Apps – klar regeln. GS1 hat nicht die Absicht, in Konkurrenz zu bestehenden Anbietern ein eigenes Portal mit Produktinformationen auf den Markt zu bringen. Die Idee wäre vielmehr, dass die Industrie die Stammdaten grundsätzlich über GS1 Source (so wird das globale B2C-Netzwerk von GS1 heissen) allen zugänglich macht. Anbieter wie Codecheck könnten die Daten aus dem TSD-Datenaggregator beziehen, unter der Voraussetzung, dass diese nicht verändert werden.

Sie stellen sich eine Art Arbeitsteilung vor zwischen dem Abruf der Stammdaten und der Publikation zusätzlicher Darstellungen wie der Lebensmittelampel, die von Anbietern wie Codecheck geleistet wird?
Genau. Nutzungsverträge werden die Verwendung regeln. Stammdaten wie Zutaten, Herkunft, Angaben zum Hersteller, Nährwerte und weitere Informationen zu den Lebensmitteln stellt die von GS1 betriebene TSD-Datenbank zur Verfügung. Die Herkunft dieser Daten soll mit einem Vermerk (zum Beispiel «provided by GS1 Source») und einem Logo angezeigt werden. Details zur Darstellung sind aber noch nicht festgelegt. Die App-Anbieter sind frei, dem Bedürfnis der Konsumenten nach einfachen Darstellungen zu entsprechen, sei es in der Form der Lebensmittelampel oder der GDATabelle (Guideline Daily Amount: Richtwerte für die Tageszufuhr von Eiweiss, Kohlenhydraten, Fetten usw.). Verantwortlich für diese Formen der Darstellung sind dann aber die Anbieter, wie Barcoo oder Codecheck: Sie dürfen weder mit unserem Vermerk noch dem Logo ergänzt werden.

Welche Erkenntnisse sollen aus dem Pilotbetrieb gewonnen werden, und wer testet das Pilotprojekt?
Wir wollen prüfen, ob alle Elemente der Lösung wie erhofft auch in der Praxis funktionieren. Alle Mitglieder der TSD-Arbeitsgruppe sind eingeladen, sich zu beteiligen. Es gibt die Möglichkeit, über Web-Interface die Attribute zu den Produkten in Onlineformularen manuell zu erfassen. Es stehen aber auch entsprechende Schnittstellen zur Verfügung, welche die halbautomatische und natürlich auch die vollautomatische Einlieferung der Daten unterstützen. Zum Aufbau unseres Pilotbetriebs gehören auch Initialschulungen für die Anwender.

Wann steht der Pilotbetrieb der TSD-Datenbank?
Wir planen, bis Ende des dritten Quartals dieses Jahres den GS1 Mitgliedern den Pilotbetrieb vorstellen zu können. Auch eine Demo-App für Mobiltelefone wird dann zur Verfügung stehen. Der Fahrplan ist ambitiös. Unsere Mitglieder sollen frühzeitig die TSDDatenbank kennenlernen. Somit gewinnen alle Zeit, sich mit dem Thema vertraut zu machen, Hemmschwellen abzubauen und die B2C-Datenpflege zu testen.
Interessenten können sich gerne bei mir melden. Eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! reicht.

Die Fragen stellte Manuel Fischer.

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