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Nationaler Qualifikationsrahmen: Fluch oder Segen?

Das schweizerische Berufsbildungssystem bildet qualifizierte Fachkräfte aus, die Abschlüsse sind aber im Ausland zu wenig bekannt. Mit der Schaffung eines nationalen Qualifikationsrahmens will der Bundesrat für mehr Transparenz sorgen, um so die Vergleichbarkeit und die Wertschätzung der schweizerischen Berufsbildungsabschlüsse zu verbessern.

Im Rahmen der Erklärung von Kopenhagen der für die berufliche Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister und der Europäischen Kommission wurde 2002 ein Prozess angestossen, der die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen in verschiedenen Ländern ermöglichen soll. Zu diesem Zweck wurde der «Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen» eingeführt.

Verständlichkeit und Transparenz
Der aus acht Stufen bestehende Referenzrahmen soll es ermöglichen, Bildungsabschlüsse aus unterschiedlichen  Bildungssystemen miteinander zu vergleichen. Ergänzend sollen in den verschiedenen Ländern vergleichbare  Qualifikationsrahmen entwickelt werden. Diese ermöglichen eine Übersetzung nationaler Bildungsabschlüsse in den   europäischen Qualifikationsrahmen sowie einen Vergleich der nationalen Bildungssysteme.

In der Schweiz trat per 1. Oktober 2014 der «Nationale Qualifikationsrahmen Berufsbildung mit einer entsprechenden Verordnung in Kraft, und die Einstufung von Bildungsabschlüssen durch die Trägerschaften der Bildungsverordnungen, Prüfungsordnungen und Rahmenlehrpläne wurde lanciert. Hintergrund solcher Qualifikationsrahmen ist ein Paradigmenwechsel weg von der Inhalts zur Kompetenzorientierung. Es wird nicht mehr zuerst gefragt, was Berufsleute nach einer Aus- bildung wissen, sondern vielmehr was sie können müssen. Dieser  Wechsel des Blickwinkels vollzieht sich im Rahmen des HarmoS-Konkordats auch in der Volksschule mit dem aktuell freigegebenen Lehrplan 21. In der Berufsbildung und der höheren Berufsbildung (HBB) hat die Kompetenzorientierung bereits eine längere Tradition.


Mehr als nur Wissen
Unter Kompetenz – damit sind sowohl fachliche wie überfachliche Kompetenzen gemeint – verstehen wir das Potenzial einer einzelnen Person, eine berufliche Situation oder Alltagssituation unter Einbezug von Ressourcen ( Wissen, Fertigkeiten, Haltung) angemessen und professionell bewältigen zu können. Mit dieser Definition wird auch klar, dass eine Kompetenz nicht inhaltslos ist. Eine Kompetenz erschliesst sich immer aus Wissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Haltungen. Die Formel «Kompetenz = Wissen × Können × Wollen» zeigt, dass es alle Komponenten braucht, damit sich eine entsprechende Ausprägung von Kompetenz einstellt. Wird ein Faktor vernachlässigt, so verringert sich auch die Kompetenzausprägung.

Der nationale Qualifikationsrahmen unterteilt die Handlungskompetenz in Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz. Diese Kompetenzfacetten entwickeln sich langsam von einem Anfängerstadium über fortgeschrittene Stufen hin zum Expertentum. Dabei nehmen Unvorhersehbarkeit, Komplexität, Verantwortung und Variabilität der Aufgabenstellungen zu. Dieser Entwicklungsprozess wird häufig mit einem mehrstufigen Kompetenzraster abgebildet, wie es auch der Europäische Qualifikationsrahmen mit seinen acht Stufen vorsieht.

Orientierung am Arbeitsmarkt
Die Träger von Bildungsverordnungen, Prüfungsordnungen und Rahmenlehr- plänen der beruflichen Grundbildung und  höheren  Berufsbildungen sind nun aufgefordert, alle Abschlüsse ihrer jeweiligen Branche inzustufen. Auf der Basis der Grundlagenpapiere (Kompetenz- und Qualifikationsprofile, Berufsbilder usw.) sollen die einzelnen Abschlüsse inhaltsanalytisch und im Austausch mit den Berufsfeldexperten eingestuft und beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eingereicht werden. Eine unabhängige Stelle überprüft die Plausibilität der Einstufung. Differenzen werden in einem Bereinigungsverfahren ausgeglichen. Grundvoraussetzung für eine Einstufung ist das Vorhandensein von kompetenzorientierten Grundlagenpapieren. Genügen diese Dokumente nicht den Anforderungen, wird eine Überarbeitung empfohlen.

Gerade weil die Berufsbildung und die höhere Berufsbildung bezüglich ihrer Abschlussniveaus sehr heterogen sind, wird  erwartet, dass die ganze Skala von mindestens 2 bis maximal 8 für die NQR-Einstufungen ausgeschöpft wird. Es gilt zu beachten, dass die Ein- stufung primär aus Sicht der Branche erfolgt und diese alle ihre Abschlüsse im nationalen Rahmen verortet. Vergleiche über die Branchen hinweg werden aufgrund der unterschiedlichen Brancheneinstufungen schwierig und könnten problematische lohnpolitische Forderungen provozieren. Ähnlich problematisch könnte ein Vergleich zwischen den verschiedenen Bildungsabschlüssen der höheren Berufsbildung (Berufsprüfung, höheren Fachschule) werden.

Die Einstufung im NQR entspricht dem Median aller Einzeleinstufungen, die zu verschiedenen Aspekten eines Bildungsganges beurteilt werden müssen.SIe macht aber keine AUssage öber die Quantität und Breite der Kompetenzen sowie die generalistische Ausprägung eines Bildungsabschlusses. Das heisst konkret, dass ein relativ schmales, auf wenige Kompetenzen spezialisiertes Berufsprofil eine höhere oder gleich hohe Einstufung erhalten kann wie eine sehr breite und generalistische Ausbildung.

In Bezug auf die Präzisierung einer Ausbildung macht für die Einstufung eine Kombination mit einer aufwandorientierten Klassifikation wie ISCED (International Standard Classification of Education) durchaus Sinn. ISCED 2011 wurde von der Unesco Klassifizierung und Charakterisierung von Schultypen entwickelt. Es ist vor allem für die Internationale Statistik vorgesehen und beinhaltet ebenfalls eine achtstufige Klassifikation, wobei die Stufen 4 bis 8 für die postsekundäre Stufe und die Tertiärstufe reserviert sind.

Bachelor und Master
Von offizieller Seite wird immer wieder proklamiert, dass die Einstufung im NQR die höhere Berufsbildung natio- nal wie international stärken wird. Die durch die Einstufung hervorgebrachte Sichtbarkeit der Heterogenität und Unvergleichbarkeit über die Branchen hinweg könnte allerdings auch das Gegenteil bewirken und die NQR- Einstufungen zu einem fragwürdigen Vergleichsinstrument und dadurch zur Makulatur verkommen lassen. Die Trägerschaften der höheren Berufsbildung verlangen schon seit Jahren eine offizielle englische Übersetzung der Bildungsabschlüsse. Dabei sollen die schweizerischen Titel beibehalten werden und die englischen Übersetzungen mit den aus dem anglo- amerikanischen Bildungssystemen geläufigen Begriffen wie «Bachelor» oder
«Master» beschrieben werden. Gegenwärtig liegt ein Vorschlag einer Übersetzungssystematik des SBFI auf dem Tisch, dem eine Mehrheit der Trägerschaften der Berufsbildung zustimmt. Für den Abschluss einer höheren Fachschule wird zum Beispiel die Titelübersetzung «Advanced Federal Diploma of Higher Education» vorgeschlagen. Auch wenn die   Maximalforderung der höheren Berufsbildung nicht eingelöst wird, so weist diese Übersetzung doch unmissverständlich auf einen Tertiärabschluss hin.

Seitens der Gegner und Kritiker die mehrheitlich aus dem Lager der Fachhochschulabgänger-Vereinigung FH Schweiz stammen wird die Einführung von neuen Titeln insbesondere mit den Bezeichnungszusätzen «Bachelor» und «Master» abgelehnt. Es wird argumentiert, dass eine Ausweitung der Titelvielfalt Verwirrung schaffe und dass seitens der Interessenvertreter der HBB eine «Akademisierung» angestrebt werde. Dies trifft nicht zu. Die Vertreter der HBB wollen im  Gegenteil  damit  verhindern,  dass sich ein «Academic drift» in Richtung fragwürdiger Passerellen und Zusammenarbeit mit ausländischen und teilweise auch inländischen Hochschulen entwickelt. Die Ausbildungen der HBB sollen nicht zu Zubringerqualifikationen für Fachhochschulstudiengänge degradiert werden.

Die Fachhochschulen ihrerseits suchen mit ihrer Forderung, das Dissertationsrecht zu erhalten, und dem Begehren zur Abschaffung der einjährigen Berufspraxispflicht nach der gymnasialen Maturität eine Annäherung an die universitäre  Welt. Die  Titelverwirrung wird mit ihren vermeintlich akademischen Weiterbildungstiteln, beispielsweise «Master of Advanced Studies (MAS)», zusätzlich verstärkt, notabene mit Titeln, die im Ausland nicht existieren und im Bolognasystem nicht vorgesehen sind.

Es scheint alles andere als sicher, dass die Einführung des «Nationalen Qualifikationsrahmens Berufsbildung» die Positionierung der Berufsbildung und höheren Berufsbildung  national  wie international stärkt. Aus didaktischer Sicht stellt der NQR aber ein hervorragendes Instrument zum Verständnis von Kompetenz und für deren biografische Entwicklung dar. Es ist zu hoffen, dass in der zukünftigen Bildungsplanung mithilfe des Kompetenzrasters die Ergebnisse von Bildungsmassnahmen identifiziert und angestrebt werden können.

Andreas Schubiger
 







 

 

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