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Transparenz im Netz dank GS1 Standards

Lieferant mit Lebensmittel vor HaustürOhne globale Artikelnummern geht auch online in Zukunft bald nichts mehr. GS1 Angebote schaffen Klarheit zur Herkunft und zur Zusammensetzung von Produkten und erhöhen die Transparenz des Konsumgüterhandels im Netz.

Der Trend ist unübersehbar: Der Schweizer Versandhandel mit Endkunden setzte 2016 erstmals über 8 Milliarden Franken um, ein Plus von 600 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr. Auf den klassischen Versandhandel aufgrund der Produkteauswahl mithilfe von Katalogen entfallen nur noch 700 Millionen Franken. Mehr als 1,5 Milliarden Franken an Online-Kaufbestätigungen gehen an ausländische Anbieter. Der wertmässige Anteil des Online-Versandhandels am Schweizer Detailhandel verändert sich insbesondere im Bereich Non-Food dynamisch; 2016 betrug er 15,3 Prozent, im Vorjahr 13,7 Prozent. Das Onlinegeschäft macht dem stationären Handel sichtlich zu schaffen. Doch ebenso intensiv ist der Wettbewerb zwischen den Online-Anbietern. Wer erfolgreich sein will, arbeitet beständig an der Attraktivität seines Angebots und seiner digitalen Erreichbarkeit. Prioritäre Herausforderungen sind demnach eine gesteigerte Benutzerfreundlichkeit auf dem Onlineportal selbst und die Verbesserung des Suchmaschinen- Rankings. Im Hinblick auf effiziente Prozesse verlangen Onlinemarktplätze von ihren Lieferanten immer häufiger eine eindeutige Produktidentifikation und zuverlässig hinterlegte Stammdaten. Insbesondere drei Instrumente von GS1 unterstützen die Online-Anbieter.

Die GTIN – eine global gültige Identifikation
Was sich im stationären Handel schon seit Langem bewährt, ergibt auch Sinn im Onlinemarkt. Als unverzichtbares Basisinstrument dient die Global Trade Item Number (GTIN) der eindeutigen Identifikation von Artikeln. Auch im Fall von länderübergreifend operierenden Onlinemarktplätzen bietet der logische Aufbau des GS1 Nummernsystems eine weltweit treffsichere Identifikation.Im Konsumgütermarkt hat sich die Kennzeichnung von Artikeln mit einer GTIN respektive mit dem dazugehörigen Barcode längst durchgesetzt. Als Richtschnur gelten die weltweit gültigen GTIN-Vergaberegeln. Diese dienen nicht nur der Kennzeichnung neuer Produkte, sondern auch der Modifikationen, welche Artikel im Verlaufe ihres Lebenszyklus erfahren, beispielsweise durch neue Rezeptur oder veränderte Verpackungsgrösse. Den erheblichen Nutzen von GTIN haben inzwischen auch die grossen Onlinemarktplätze und Suchmaschinen für sich erkannt. Für Google Shopping, die Produkte-Vergleichsliste von Google, ist die Angabe der GTIN seit Mai 2016 verbindlich. Google strebt dabei eine einfachere Zuordnung der zu bewerbenden Produkte an. Auch Amazon schafft seit Juli 2016 Klarheit: Der Onlinemarktplatz- Betreiber überprüft seither sein Sortiment regelmässig hinsichtlich der Echtheit der GTIN. Produkte, deren Angaben nicht mit Datensätzen aus GS1 Datenbanken übereinstimmen, werden aus dem Katalog entfernt.

Die Rolle der GS1 Datenbanken
Bislang ist es der Eigenverantwortung der Unternehmen überlassen, ihre Produktepalette korrekt zu bezeichnen. Mit der schon länger bestehenden Datenbank «Gepir» ist es möglich, via Eingabe der GTIN zu prüfen, welches Unternehmen für das fragliche Produkt verantwortlich ist. Denn mit der Teilnahme am GS1 System hinterlegt jedes Unternehmen seine Adresse sowie einen Kontakt. Zum Austausch von Produktinformationen unterhält die weltweit tätige GS1 Organisation das globale Daten-SynchronisationsNetzwerk GDSN. International tätige Geschäftspartner werden mit der GS1 Global Registry über ein Netzwerk von interoperablen und zertifizierten Datenpools verbunden. Die Datenpools stellen bis zu 450 Zusatzinformationen zu einem Produkt für internationale Handelspartner zur Verfügung. Für den heimischen Markt hat GS1 Schweiz mit Partnern aus Handel und Industrie die Datenbanklösung trustbox geschaffen. Diese Datenbank mit nationaler Reichweite nimmt Rücksicht auf die begrenzten Ressourcen der vielen Kleinbetriebe: Mit den gesetzlich verpflichtenden und zusätzlichen freiwilligen Positionen und dank eines übersichtlichen Onlineformulars ist das Einpflegen von Produktstammdaten machbar. Aber auch standardisierte Schnittstellen stehen zur Verfügung. Das Angebot trustbox richtet sich in erster Linie an Hersteller, Händler, Gastronomieunternehmen und Konsumenten von Lebensmitteln, um der Lebensmittel-Informationsverordnung (LIV) zu genügen. Die LIV reglementiert auch den «Fernabsatz von Lebensmitteln». Sie verpflichtet Online-Anbieter, alle obligatorischen Angaben (Nährwerte, Zutaten, Allergene usw.) vor Abschluss des Kaufvertrags offenzulegen. Für weitere Akteure der Lebensmittelbranche gibt es zusätzliche Verpflichtungen zur Transparenz. Im Offenverkauf müssen die Herkunft von Fleisch und Fisch, die Anwendung hormoneller oder nicht hormoneller Leistungsförderer, aber auch Allergene in angebotenen Esswaren in jedem Fall schriftlich angegeben werden. Beschäftigte in Spitalküchen müssen im Zweifelsfall rasch entscheiden, ob eine Zutat oder ein Halbfabrikat noch eingekauft werden soll oder nicht. Der Zugriff auf elektronisch gespeicherte Stammdaten kann da sehr hilfreich sein.«trustbox gewinnt mächtig an Fahrt», sagt Domenic Schneider, Senior Business Manager bei GS1 Schweiz, der das Angebot seit Längerem betreut: «Retailer, Grosshändler, Spitalküchen und Kantinen fordern ihre Lieferanten auf, ihre Produktstammdaten einzupflegen. » Ende April 2018 endet die Übergangsfrist, um die seit Mai 2017 gültige LIV bezüglich Deklaration im Fernabsatz vollumfänglich zu erfüllen.

Vergleichbarkeit und Differenzierung online
Viele Produktkäufe beginnen im Internet mit dem Aufrufen einer Suchmaschine. GS1 SmartSearch ist ein neuer, weltweit gültiger Standard von GS1, der Produkte in Suchmaschinen besser auffindbar macht. Der neue Standard bietet die Möglichkeit, Produktinformationen nach einer bestimmten Struktur in Webseiten zu integrieren, damit Suchmaschinen und Apps diese Informationen finden und besser verwerten können. Das Ergebnis: Die Suche wird relevanter, was Anbietern wie Nachfragern von Produkten dient. Der Service GS1 SmartSearch ist für Händler hilfreich, die sich in einem schnell drehenden vergleichbaren Markenumfeld bewegen. Nicht selten unterliegen die auf Onlineportalen angebotenen Produkte einem starken Margendruck. Gut nachvollziehbar ist dies bei Google Shopping; eine Listung identischer Produkte, die sich prima vista nur noch durch ihre Preise unterscheiden. «Das Erfassen von Produktstammdaten ist vor allem ein Kostentreiber. Man ist als Händler froh, wenn man diese Daten irgendwo günstig beziehen kann», erklärt Patrick Kessler, Präsident des Verbands des Schweizerischen Versandhandels (VSV).

Ausblicke
Die Möglichkeiten der hier angesprochenen Instrumente sind noch längst nicht ausgeschöpft. So ist beispielsweise die Pflege eines für alle zugänglichen Stammdatenpools, wie beispielsweise trustbox, auch für andere Produktgruppen wie Kosmetika (mit zahlreichen Zutaten), chemische Produkte (Farben, Lacke, Gefahrengüter usw.) oder Elektronikartikel praxistauglich. Ein Blick in die nahe Zukunft: Standardisierungs- Dienste wie GS1 Smart- Search könnten helfen, offensichtlich mangelhafte Produkte frühzeitig vom Markt zu nehmen. Möglich wäre dies, indem man im Internet durch Kunden publizierte Produktebewertungen mit den fraglichen Produkten verknüpft, deren GTIN und Stammdaten bereits hinterlegt sind. Schliesslich erleichtert der technisch wenig aufwendige Zugriff auf GTIN-Datenbanken das Aufdecken von Fälschungen oder eingeschmuggelter, unverzollter Güter, auch wenn diese mit einem Barcode versehen sind.

Manuel Fischer

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